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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

Unterzeichnen Sie den Wiesbadener Appell.

Transparenzstandards von Caritas und Diakonie PDF Drucken E-Mail
Montag, den 13. Dezember 2010 um 19:35 Uhr

Gemeinsam haben der Deutsche Caritasverband und das Diakonische Werk der EKD Transparenzstandards beschlossen. Ziel ist es, dass diese Transparenzstandards in Form einer Selbstverpflichtung der Rechtsträger in der Praxis wirksam werden. Damit wird ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Transparenz und zur Stärkung des Vertrauens der Öffentlichkeit in die Arbeit kirchlicher Wohlfahrtsverbände getan.
Die Transparenzstandards stellen einen bundeseinheitlichen Rahmen für die kirchlichen Wohlfahrtsverbände und der ihnen angehörigen Rechtsträger dar. Dieser Rahmen muss dabei auch den unterschiedlichen Anforderungen und Rahmenbedingungen gerecht werden. Insbesondere im Leistungsbereich müssen die jeweiligen Besonderheiten der verschiedenen Hilfebereiche berücksichtigt werden.

 

 
 

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