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Für ein umfassendes Streikrecht

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Mit schnellem Widerruf das Elterngeld retten PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: York Töllner   
Dienstag, den 30. November 2010 um 09:54 Uhr

Das Sparpaket der Bundesregierung sorgt für finanzielle Einbußen bei Familien, die Arbeitslosengeld II bekommen. Ab Januar 2011 wird ihnen das Elterngeld nicht mehr ausbezahlt, sondern mit anderen Leistungen verrechnet. Die Neuregelung trifft vor allem Familien, die sich bislang das Elterngeld nur zur Hälfte, dafür aber doppelt so lange auszahlen lassen. Die Caritas empfiehlt den Betroffenen diese Verlängerungsoption sofort zu widerrufen und bei den Elterngeldstellen die ausstehenden Zahlungen rückwirkend in einem Gesamtbetrag zu beantragen.

Durch die Verlängerungsoption konnten die Familien bisher die Zahlung des Elterngeldes strecken. Sie „sparten“ so monatlich 150 Euro an, die sie später überwiesen bekamen. Im Haushaltsbegleitgesetz, das zum neuen Jahr in Kraft tritt, wird das Elterngeld allerdings als Einkommen gewertet und mit anderen Sozialleistungen verrechnet. Dies gilt auch für den in 2010 angesparte Elterngeldanteil. Je nach Geburtsdatum des Kindes können Eltern so bis zu 1.800 Euro verlieren.

 

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