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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

Unterzeichnen Sie den Wiesbadener Appell.

ver.di-Bundeskongress: Zurück zum Sozialen PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, den 29. September 2011 um 19:00 Uhr

Die Delegierten haben ganze Arbeit geleistet – rund 1300 Anträge hat der dritte ver.di-Bundeskongress in Leipzig vom 17. bis zum 24. September bearbeitet und beschlossen. ver.di will die Arbeitswelt fairer und gerechter machen. Unter anderem mit einem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro und strikten Regeln für die Leiharbeit.

Frank Bsirske, alter und neuer ver.di-Vorsitzender, stellte in seiner Grundsatzrede klar, wie er sich die Gestaltung von Arbeitswelt und Gesellschaft in den kommenden vier Jahren vorstellt: „Es geht um nichts Geringeres als das, was ich die Rückgewinnung des Sozialen nenne – im betrieblichen Alltag, in der Wirtschaft, in der Politik und in der Gesellschaft.“ Er kritisierte die Entstaatlichung der vergangenen zehn Jahre, den Boom der prekären Beschäftigung und die zunehmende Arbeitsverdichtung.

Rückkehr zur Guten Arbeit
Der Kongress fordert deshalb eine umfassende Regulierung des Arbeitsmarktes. Ziel ist das gewerkschaftliche Leitbild eines „Dauerarbeitsverhältnisses“. Zudem kämpft ver.di für einen Mindestlohn von zunächst 8,50 Euro, für die „Rückkehr zur strikt regulierten Leiharbeit“ und „Gleiches Geld für gleiche Arbeit“ sowie für das Ende der sachgrundlosen Befristung und für Regeln bei Werkverträgen.

Streikrecht auch in kirchlichen Einrichtungen
Ein Negativbeispiel für schlechte Arbeitsbedingungen im Dienstleistungssektor sind zum Beispiel kirchliche Einrichtungen. 1,3 Millionen Menschen arbeiten dort – ohne Streikrecht und ohne Tarifverträge. Die Delegierten beschlossen, dass für Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen die gleichen Arbeitsrechte gelten müssen wie für alle anderen ArbeitnehmerInnen. Und ver.di macht Ernst: Mit der „Aktionswoche Diakonie“ geht die Gewerkschaft dagegen an, dass sich diakonische Einrichtungen mit der Verweigerung von Arbeitnehmerrechten Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Unternehmen verschaffen.

Selbstbewusste Dienstleistungen
In mehreren Anträgen haben sich die Delegierten des ver.di-Bundeskongresses für eine selbstbewusste und zukunftsorientierte Dienstleistungspolitik ausgesprochen. Unter anderem fordern sie eine bessere gesellschaftliche Anerkennung und Aufwertung von Dienstleistungsarbeit, eine den Qualifikationen angemessene Bezahlung, ein Ende der Einkommensschere zwischen Männern und Frauen sowie Maßnahmen, die gesundes Altern im Beruf ermöglichen. Der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske erwartet von der Politik, eine andere Dienstleistungspolitik voranzutreiben. Diese solle stärker auf die sozialen Bedürfnisse der Menschen eingehen. Viele Männer und Frauen könnten Beruf und Familie nicht in Einklang bringen, weil die notwendigen Betreuungseinrichtungen fehlten. „Viele Schüler erreichen keinen Abschluss, weil es für individuelle Förderung zu wenig Lehrer gibt.“ Auch in Krankenhäusern und in der Pflegebranche gebe es zu wenig Personal, bemängelte er.

(Quelle: Einblick - DGB)

 
 

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