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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

Unterzeichnen Sie den Wiesbadener Appell.

Stippvisite bei den Sklavenhändlern PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Stefan Otto   
Montag, den 02. Mai 2011 um 04:41 Uhr

Nach der 1. Mai-Demonstration des DGB führte die Basisgewerkschaft FAU zu Zeitarbeitszentralen in Mitte

»Flexibel« müssten die Beschäftigten heutzutage sein, das sagen die Unternehmer. Weil der Arbeitsmarkt immer breiter gefächert sei. Diese Entwicklung entspreche ohnehin den gesellschaftlichen Ansprüchen. Darauf stellt sich auch der Arbeitsmarkt ein: 930 000 Zeitarbeiter gibt es derzeit in der Bundesrepublik. Tendenz: steigend.

Die syndikalistische Freie Arbeiterinnen und Arbeiter Union (FAU) nennt diese Leiharbeit – in der die Beschäftigten bei einem Personaldienstleister angestellt sind und an die Betriebe ausgeliehen werden – eine »moderne Form von Slavenhandel«.

Die FAU veranstaltete am Tag der Arbeit einen Spaziergang durch Berlin-Mitte zu diesen Arbeitsvermittlern. In einem Pulk von 50 Demonstranten, einem Geiger und einem Kontrabassisten besuchten sie den Bundesverband für Zeitarbeit und den Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister, die ab Mai zum Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) fusioniert sind.

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