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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

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Pflegezeitmodelle im europäischen Vergleich – Förderung der Familienpflege in Europa PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, den 16. März 2011 um 14:15 Uhr

Annette Angermann und Sabrina Stula vom Deutschen Verein stellen Regelungsmodelle vor, die Arbeitnehmern in Europa die Pflege erkrankter Angehöriger ermöglichen. Anlass für  die Beobachtungsstelle für gesellschaftspolitische Entwicklungen in Europa, sich mit dem  Thema „Pflegezeitmodelle im europäischen Vergleich“ zu beschäftigen, ist der in  Deutschland angekündigte Gesetzentwurf zur „Familienpflegezeit“. Das neue Pflegezeitmodell verfolgt das Ziel, Arbeitnehmern die Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger in  häuslicher Umgebung zu ermöglichen und ihnen gleichzeitig ihre finanzielle Absicherung sowie ihren Arbeitsplatz zu erhalten.

In nahezu allen europäischen Ländern gibt es einen Anspruch auf kurzzeitige Abwesenheit von einigen Tagen bis zu einigen Wochen. Längere Freistellungsmöglichkeiten von bis  zu zwei Jahren gibt es in Österreich, Belgien, den Niederlanden, Italien, Irland und Spanien. Ergänzend werden in Belgien und den Niederlanden Arbeitszeitkontenmodelle und in  Österreich, den Niederlanden, Großbritannien, Irland und Spanien flexible Arbeitszeiten eingesetzt. In den sieben EU-Mitgliedstaaten gibt es keine mit der in Deutschland  diskutierten Familienpflegezeit vergleichbaren Modelle.

Es gibt wenige nationale und europäische Berichte darüber, wie die existierenden Modelle genutzt werden. Nationale Evaluierungen zeigen jedoch, dass die vorhandenen Systeme insgesamt wenig in Anspruch genommen werden. Gründe hierfür liegen zum einen in der Ausgestaltung der Modelle (fehlende Finanzierungsmöglichkeiten, Fixierung auf Vollzeitbeschäftigung). Zum anderen liegt es auch daran, dass sich pflegende Angehörige häufig nicht als zu unterstützende Personengruppe wahrnehmen. Insgesamt bleibe es auch vor dem Hintergrund entsprechender Entschließungen des EU-Beschäftigungsrats und des Europäischen Parlaments vorrangig, insbesondere informell pflegende Angehörige rechtlich besserzustellen. Auch der deutsche Gesetzentwurf zur Familienpflegezeit müsse in diesem Zusammenhang betrachtet werden.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie im NDV 2010 Heft 11 und unter www.deutscher-verein.de.

Quelle:Newsletter Deutscher Verein e.V.

 
 

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