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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

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Hartz-IV-Empfänger als Zivis PDF Drucken E-Mail
Sonntag, den 17. April 2011 um 10:39 Uhr

Im Sommer droht Deutschland der Pflegenotstand, wenn mit der Aussetzung der Wehrpflicht auch der Zivildienst wegfällt. Zwei CDU-Politiker hätten da eine Idee: Warum nicht einfach Langzeitarbeitslose für gemeinnützige Dienste verpflichten?

Hartz-IV-Empfänger sollen damit rechnen müssen, dass sie ab Sommer zum gemeinnützigen Dienst etwa in Pflegeheimen oder auf Krankenstationen herangezogen werden. Das berichtet die Online-Ausgabe der Bild-Zeitung und beruft sich dabei auf die CDU-Sozialexperten Carsten Linnemann und Peter Tauber. Diese sollen bereits den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages beauftragt haben, die rechtlichen Grundlagen für eine ersatzweise Heranziehung von Hartz-IV-Beziehern zu prüfen.

Linnemann sagte: "Es darf keine Denkverbote geben. Hartz-IV-Beziehern sollte zugemutet werden können, auch in Alten-, Pflegeheimen und Krankenhäusern zu arbeiten, um mögliche personelle Engpässe zu überbrücken."

Aus dem CDU-Bundesvorstand kommt Unterstützung: Der Chef der Senioren-Union, Otto Wulff, lobte den Vorstoß der Kollegen aus der Fraktion. "Selbstverständlich muss Hartz-IV-Empfängern zugemutet werden können, auch im sozialen Bereich zu arbeiten - zumal dann, wenn sich Befürchtungen bestätigen sollten, dass es zum Sommer nicht genügend Bewerber für den neuen Bundesfreiwilligendienst gibt."

[gesamte Meldung]

 
 

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