Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Der Mangel ist jetzt grenzenlos |
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| Geschrieben von: Oliver Helmstädter |
| Sonntag, den 01. Mai 2011 um 09:29 Uhr |
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Kaum Hoffnung auf Linderung der Fachkräfteknappheit durch Öffnung des europäischen Arbeitsmarktes ab 1. Mai Gleich drei Stellen für „Wohnbereichsleiterinnen“ schreibt das Altenzentrum St. Elisabeth in Senden kommende Woche aus. Anna Maria Oestreicher, die Leiterin der Caritas-Einrichtung rechnet aber nicht, dass diese Stellen in naher Zukunft besetzt werden können. „Es gibt einfach zu wenig Nachwuchs für Berufe in der Pflege alter Menschen“, sagt sie ziemlich resigniert. Dass die ab 1. Mai in Kraft tretende Öffnung des Stellenmarktes für acht osteuropäische EU-Länder hier für zusätzliche Bewerber sorgt, glaubt sie nicht. Die für die Pflege alter Menschen qualifizierten Krankenschwestern aus Ländern wie Polen oder Tschechien mit dem Willen, nach Deutschland umzusiedeln, seien schon längst hier. Zudem seien die vergleichsweise schlechten Arbeitsbedingungen in der deutschen Pflege allgemein bekannt, osteuropäisches Fachpersonal orientiert sich daher eher in andere Länder. |
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