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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

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Trotz Urteil zahlen Jobcenter keine PKV-Beiträge für Hartz IV-Empfänger PDF Drucken E-Mail
Samstag, den 05. März 2011 um 17:52 Uhr

Eigentlich hatte das Urteil des Bundessozialgerichts vom Januar 2011 Klarheit geschaffen (Az.: B 4 AS 108/10 R). Die Jobcenter wurden dazu verpflichtet, die Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) für Hartz IV-Empfänger voll zu übernehmen. Offenbar weigern sich die Arbeitsagenturen trotz der Rechtslage, die offenen Beiträge aus der Zeit vor dem Urteil zu übernehmen.

Seit dem 18. Januar 2011 sollte die Welt für Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) einfacher sein. Privat versicherte Empfänger der Sozialleistung sollten nach dem Urteil des Bundessozialgerichts von den Jobcentern die Beiträge zur privaten Krankenversicherung für den Basistarif erhalten. In den letzten Jahren hatten die Agenturen lediglich einen Teil der monatlichen Kosten für den PKV-Basistarif übernommen. In der Folge häuften die Betroffenen Schulden auf. Nach dem Richterspruch hofften die privat versicherten Hartz IV-Empfänger auch auf die Übernahme der noch offenen Beiträge.

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