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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

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Arbeitsmarktreformen: DGB kritisiert kopflose Kürzungsarie PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, den 25. Mai 2011 um 17:25 Uhr

„Mit einer solchen Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente verfehlt die Koalition das eigentliche Ziel, die Jobchancen für Arbeitslose zu verbessern. Die Arbeitsmarktpolitik verkommt so zu einer kopflosen Kürzungsarie“, sagte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, anlässlich der Kabinettsentscheidung zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente am Mittwoch in Berlin:

„Selbst Förderprogramme, die von Arbeitsmarktforschern als besonders wirkungsvoll eingestuft werden, wie zum Beispiel die Existenzgründerförderung, werden drastisch beschnitten. Auch die Einschränkung der öffentlich geförderten Beschäftigung ist ein Fehler, weil damit knapp 500.000 Menschen, die seit Einführung von Hartz IV durchgehend arbeitslos sind, vollständig allein gelassen werden. Wir fordern die Koalitionsfraktionen auf, diese Rotstiftpolitik zu korrigieren.

Dies gilt auch für die soziale Absicherung von Arbeitslosen. Die Entgeltsicherung für ältere Arbeitslose darf nicht dem Spardiktat zum Opfer fallen. Es ist eine Frage des Anstands, dass insbesondere Ältere, die trotz aller Bemühungen weiterhin besonders schlechte Chancen am Arbeitsmarkt haben, besser abgesichert werden und nicht in Jobs zu Dumpinglöhnen gezwungen werden. Solange sich die Bundesregierung aber einem flächendeckenden Mindestlohn verweigert und die unzumutbaren Zumutbarkeitsregeln nicht entschärft, ist die Streichung der Entgeltsicherung purer Sozialabbau.“

 

DGB-Bundesvorstand
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