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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

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Spitzengespräch zum Bildungs- und Teilhabepaket PDF Drucken E-Mail
Dienstag, den 28. Juni 2011 um 07:36 Uhr
Berlin, 27. Juni 2011. Familien, Schulen und Vereine beklagen weiterhin bürokratische Hürden und Umsetzungsprobleme beim Bildungspaket. Der Deutsche Caritasverband (DCV) hofft, dass das morgige Treffen der Bundesarbeitsministerin mit Vertretern der Kommunen und der Länder dazu beiträgt, diese Anlaufschwierigkeiten zu beseitigen.

„In Deutschland entscheidet immer noch zu sehr die kulturelle Herkunft und der soziale Status der Eltern über den Schulerfolg ihrer Kinder. Das Bildungspaket muss alle Kinder aus einkommensschwachen Familien unabhängig von ihrer Herkunft erreichen“, fordert Caritas-Präsident Neher. So bekommen beispielsweise bisher die Kinder von Asylbewerbern oder geduldeten Personen erst nach längerem Aufenthalt in Deutschland Teilhabeleistungen. Ein gesetzlicher Anspruch ist für diese Kinder entsprechend dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts dringend geboten. Kommunen können diese Bildungs- und Teilhabeleistungen durchaus freiwillig gewähren, was aber nur wenige tun. Denn die Kosten tragen sie alleine. „Das Spitzengespräch ist  die Chance, zu verbindlichen Vereinbarungen von Bund und Kommunen zu kommen und allen Kindern in Deutschland endlich diese Tür zur Verbesserung ihrer Teilhabechancen zu öffnen“, sagt Neher.

Auch bei der Schulsozialarbeit besteht Handlungsbedarf. Die im Bildungspaket vorgesehene Anschubfinanzierung muss in der Praxis endlich umgesetzt werden. „Die Länder müssen dafür sorgen, dass Schulsozialarbeit dann auch dauerhaft rechtlich gesichert wird“, so Neher.

Bei der Gewährung von Nachhilfestunden bestehe besonderer Nachholbedarf. Es sei nicht  verwunderlich, dass nur wenige die Nachhilfe in Anspruch nehmen. Denn diese gibt es nur, wenn die Versetzung gefährdet ist. Außerdem sei der bürokratische Aufwand für die Förderung sehr hoch. „Es ist nicht hinnehmbar, dass Kinder und Jugendliche, die Nachhilfe für einen Wechsel zum Beispiel ins Gymnasium brauchen könnten, von der Förderung ausgenommen sind“, kritisiert Neher.

Kontakt: Dr. Birgit Fix, Referentin für Arbeitsmarkt- und Armutsfragen, Telefon: 030 / 28444778; E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

 
 

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