Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| In Kitas investieren statt Betreuungsgeld einführen |
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| Mittwoch, den 20. Juli 2011 um 18:22 Uhr |
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Zum Streit zwischen CSU und FDP um die Einführung eines Betreuungsgeldes für die Nichtinanspruchnahme von Kindertagesbetreuung erklärt Katja Dörner, Sprecherin für Kinder und Familienpolitik: Das Betreuungsgeld ist nicht nur unsinnig, sondern verfassungswidrig. Zwei Milliarden Euro für eine Maßnahme auszugeben, die Kinder von frühkindlicher Bildung und Frauen von der eigenen Erwerbstätigkeit fernhält, ist eine gesellschaftliche Katastrophe. Zudem ist das ab 2013 geplante Betreuungsgeld mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, denn es läuft dem Ziel der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frau und Mann zuwider. Stattdessen sind dringend Investitionen in die frühkindliche Bildung nötig. Wir brauchen mehr und bessere Kinderbetreuungsplätze, denn die Nachfrage ist groß und von frühkindlicher Bildung profitieren alle - Kinder, Eltern und Unternehmen. Kitas brauchen für ihre gute Arbeit dringend mehr Personal, damit Kinder in kleineren Gruppen gut betreut werden können. Eine gute Qualität der Angebote in der Kindertagesbetreuung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, bei der Bund, Länder und Gemeinden gemeinsam in der Pflicht sind. Zur Finanzierung schlagen wir vor, das Ehegattensplitting deutlich abzuschmelzen. Die Mehreinnahmen müssen investiert werden: in den Ausbau der Kitaplätze, Ganztagsangebote und die Verbesserung des Betreuungsschlüssels.  Die Fraktionspressestelle auf Twitter: http://twitter.com/#gruensprecher |
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