Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Hartz-IV-Empfänger sind keine Ersatz-Zivis! |
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| Donnerstag, den 21. Juli 2011 um 18:18 Uhr |
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„Es kann nicht sein, dass Arbeitslose für die Anlaufschwierigkeiten des neuen Bundesfreiwilligendienstes gerade stehen müssen“, kritisiert AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker den aktuellen Vorstoß einzelner Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die Hartz-IV-Bezieher zwangsweise für Tätigkeiten in Alten-, Pflegeheimen und Krankenhäusern heranziehen wollen. „Man kann nicht für eine zugewandte qualitätsvolle Pflege sein und gleichzeitig Menschen gegen ihren Willen hier einsetzen“, betont Döcker. „Es ist Aufgabe der Bundesregierung Arbeitslose gemäß ihren Fähigkeiten und Bedürfnissen zu unterstützen, damit sie möglichst schnell wieder in sozialversicherte Beschäftigung kommen“, erklärt Döcker. Der Wegfall des Zivildienstes sei „zweifellos eine große Herausforderung“, der aber nicht dadurch begegnet werden dürfe, „dass der neue Freiwilligendienst als Arbeitsmarktinstrument begriffen werde, in das Menschen im Hartz IV-Bezug womöglich auch noch unter der Androhung von Sanktionen hineingezwungen werden“, so Döcker. Eine solche Diskussion gehe einmal mehr zu Lasten der Menschen, die auf Hartz IV-Leistungen angewiesen sind. Insbesondere vor dem Hintergrund des Fachkraftmangels in der Pflege, müsse darauf geachtet werden, dass „der Pflegebereich ein sehr sensibler Bereich ist und hohe Anforderungen an die Qualifikation und Motivation künftiger Beschäftigter stellt“, so Döcker abschließend. Kontakt: AWO Bundesverband |
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