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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

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Veto-Recht bei Ein-Euro-Jobs dringend notwendig PDF Drucken E-Mail
Montag, den 15. August 2011 um 17:15 Uhr

"Ein Veto-Recht gegen Ein-Euro-Jobs für die Vertreter von Arbeitgebern und Gewerkschaften in den örtlichen Beiräten der Jobcenter ist dringend notwendig, damit reguläre Jobs nicht weiter verdrängt werden. Es ist ein Pferdefuß der bisherigen Gesetzgebung, dass die regionalen Beiräte in dieser Frage kein Mitbestimmungsrecht besitzen", erklärt Sabine Zimmermann zur Forderung der Bundesvereinigung deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) und des DGB, ein solches Veto-Recht im Rahmen der anstehenden Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente einzuführen. Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:

"Statt Billigmaßnahmen brauchen wir eine nachhaltige Förderung von Erwerbslosen und mehr reguläre Arbeitsplätze. Ein Veto-Recht kann ein Schritt hin zu einem Kurswechsel in der Arbeitsmarktpolitik sein. Ein solcher Kurswechsel ist dringend notwendig, denn nach einem Bericht des Bundesrechnungshof verstoßen knapp zwei Drittel der überprüften Ein-Euro-Jobs gegen die Kriterien der Zusätzlichkeit und der Wettbewerbsneutralität. In der Realität unterscheiden sich die von Ein-Euro-Jobbern ausgeübten Tätigkeiten oft nicht oder nur unwesentlich von den Aufgaben des Stammpersonals der Maßnahmenträger."

Pressestelle der Fraktion DIE LINKE.
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: (030) 22 75 28 01
Telefax: (030) 22 75 68 01

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