Social networks

Aktuelle Beiträge

GTranslate

Über uns

PartnerLinkSlide

  • BlogPiraten
  • NAK
  • Menschenrechte
  • Berber-International
  • Soziales Dorf
  • Berber-Info
  • BAG Wohnungslosenhilfe
  • Das Armutsnetzwerk
  • European Union of Homeless

Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

Unterzeichnen Sie den Wiesbadener Appell.

Hartz IV-Benachteiligung behinderter Menschen beenden PDF Drucken E-Mail
Dienstag, den 06. September 2011 um 22:53 Uhr
Der Sozialverband Deutschland (SoVD) und der Sozialverband VdK Deutschland fordern ein Ende der Benachteiligung von behinderten Menschen bei den Grundsicherungsleistungen. "Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen deutlich: Der Gesetzgeber muss die Ungleichbehandlung endlich korrigieren und den betroffenen Menschen zu ihrem Recht verhelfen. Geschieht dies nicht, sind wir bereit einzugreifen und Musterklagen ins Auge zu fassen", erklärte SoVD-Präsident Adolf Bauer anlässlich des heute veröffentlichten Gutachtens der Hans Böckler Stiftung zur Neuregelung der Regelbedarfe bei Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe. 
"Es ist für erwachsene Menschen mit Behinderung, die noch bei ihren Eltern leben, bitter, dass die Zusage der Bundesregierung immer noch nicht eingelöst wurde. Monat für Monat werden ihnen 73 Euro vorenthalten. Es muss noch in diesem Jahr der volle Regelsatz kommen", fordert Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland.
Die Bundesregierung hatte im Vermittlungsverfahren zum Hartz IV-Kompromiss zugesagt, die neue Regelung mit dem Ziel zu prüfen, behinderten Menschen den vollen Regelsatz zu ermöglichen.
Durch die zurückliegende Regelsatzreform erhalten Menschen mit Behinderungen ab dem 25. Lebensjahr, die mit anderen Erwachsenen in einem gemeinsamen Haushalt leben, einen Regelbedarf von 291 Euro. Das sind 80 Prozent des vollen Hartz IV-Regelbedarfs von 364 Euro und damit 73 Euro weniger, als Menschen ohne Behinderungen beziehen. VdK und SoVD hatten dies bereits im Rahmen der Debatte um die Neuberechnung der Regelbedarfe scharf kritisiert.
V.i.S.d.P.: Cornelia Jurrmann, Benedikt Dederichs
 
 

© 2010 Armutsnetzwerk | administrated by Hamann Webdesign
Creative Commons