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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

Unterzeichnen Sie den Wiesbadener Appell.

CDU muss Mindestlohn-Blockade aufgeben PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, den 14. September 2011 um 02:28 Uhr

"Es ist beschämend, dass Teile der CDU sich immer noch gegen einen gesetzlichen Mindestlohn wehren und damit der Verarmung ganzer Regionen vor allem in Ostdeutschland Vorschub leisten. Diese Haltung ist unchristlich und unsozial", kommentiert die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Sabine Zimmermann die Ablehnung eines gesetzlichen Mindestlohns durch den stellvertretenden Vorsitzenden der Unions-Fraktion im Bundestag und Generalsekretär der sächsischen CDU Michael Kretschmer. "Gerade Kretschmer sollte die niedrigen Löhne in Ostdeutschland und die damit verbundenen Sorgen und Nöte der Menschen kennen. Immerhin zählt der Landkreis Görlitz, aus dem er stammt, zu den zehn Landkreisen mit den niedrigsten Löhnen in Deutschland." Zimmermann weiter:

"Deutschland ist eines der letzten Länder in Europa, das noch keinen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn kennt. Die Bundesrepublik ist deshalb in den vergangenen Jahren zum Motor der Niedriglohnbeschäftigung in Europa geworden. Laut der neuesten Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu Bruttoarbeitsentgelten ist der Anteil derjenigen, die zu Niedriglöhnen arbeiten, von 1999 bis 2010 von 19 auf fast 23 Prozent, in Ostdeutschland von 35,5 auf über 40 Prozent gestiegen. Um dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten, bedarf es eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns von zehn Euro. Dem können sich auch die Unionsparteien nicht länger verschließen."

Pressestelle der Fraktion DIE LINKE.
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: (030) 22 75 28 01
Telefax: (030) 22 75 68 01

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