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Für ein umfassendes Streikrecht

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Zehn Euro mehr machen noch keinen verfassungskonformen Regelsatz PDF Drucken E-Mail
Freitag, den 16. September 2011 um 04:20 Uhr

„Die Erhöhung des Hartz IV-Regelsatzes um zehn Euro ist zu begrüßen, die Betroffenen haben sie bitter nötig. Dieses Almosen ändert aber nichts daran, dass die Bundesregierung zu Jahresbeginn in verfassungswidriger Weise das menschenwürdige Existenzminimum kleingerechnet hat“, erklärt Diana Golze, Leiterin des Arbeitskreises Arbeit und soziale Sicherung der Fraktion DIE LINKE, zum heutigen Kabinettsbeschluss, die Regelsätze beim Arbeitslosengeld II (ALG II) anzuheben. Golze weiter:

„Erst jüngst hat ein Gutachten im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung den Vorwurf der verfassungswidrigen Berechnung bestätigt, den DIE LINKE schon lange erhebt. Vor diesem Hintergrund ist es schlicht eine Unverschämtheit, dass Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen die längst überfällige Erhöhung als Erfolg zu verkaufen versucht, statt die Regelsätze für Erwachsene endlich verfassungskonform und vor allem existenzsichernd zu gestalten. Dass sich obendrein bei den Regelsätzen für Kinder unter fünf Jahren kaum etwas und bei denen der anderen Altersgruppen gar nichts ändert, bedeutet eine Fortsetzung des Verfassungsbruchs. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, das hat auch das Bundesverfassungsgericht so formuliert. Aber bis zum heutigen Tag gibt es keine unabhängige Berechnung der Regelsätze für Kinder, die sich an ihrem konkreten Bedarf orientiert.

DIE LINKE bleibt bei ihrer Forderung nach Einsetzung einer unabhängigen Kommission zur Neuermittlung des menschenwürdigen Existenzminimums. Die Fraktionen von SPD und Grünen fordern wir auf, endlich ihre Blockadehaltung aufzugeben und gemeinsam mit der LINKEN eine Normenkontrollklage gegen die verfassungswidrige Neuermittlung der Hartz IV-Regelsätze auf den Weg zu bringen. Das würde den Betroffenen einen weiteren langwierigen Gang durch die Instanzen zu ersparen.“

Pressestelle der Fraktion DIE LINKE.
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: (030) 22 75 28 01
Telefax: (030) 22 75 68 01

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