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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

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Arbeitsmarktinstrumente: Abschließende Lesung heute im Bundestag PDF Drucken E-Mail
Freitag, den 23. September 2011 um 21:28 Uhr

Berlin, 23. September 2011. Aus Anlass der heutigen Abstimmung zum „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ im Bundestag fordert der Deutsche Caritasverband (DCV) erneut, eine intensive Förderung von langzeitarbeitslosen Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen und sozialen Problemen nicht aufzugeben. Die aktuelle Studie der Bundesagentur für Arbeit zur Sockelarbeitslosigkeit zeigt, dass es trotz einer besseren Lage am Arbeitsmarkt gerade für diese Gruppe ohne intensive Förderung kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt gibt.

„Die geplanten Änderungen im Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung führen dazu, dass diese Personen oft nur noch in sehr arbeitsmarktfernen Maßnahmen gefördert werden, die keinen Bezug zur realen Arbeitswelt haben“, befürchtet Caritas-Präsident Neher. Auch der DCV sieht die Gefahr der Verdrängung von regulärer Arbeit durch öffentlich geförderte Beschäftigung. Nach Auffassung der Caritas kann dieser Gefahr jedoch vorgebeugt werden, wenn die Arbeitsmarkakteure vor Ort in die Entscheidung über die Bereitstellung öffentlich geförderter Beschäftigung einbezogen werden. „Dies scheint sinnvoller als die gesetzliche Festschreibung von praxisfernen Kriterien“, so Neher. Der DCV hatte sich für diese Lösung eingesetzt. Hier ist erneut eine Chance verpasst worden.

Das Gesetz sieht eine sogenannte „Freie Förderung“ vor, durch die Langzeitarbeitslose und Jugendliche mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen mit innovativen Maßnahmen gefördert werden können. „Wichtig ist, dass die betroffenen langzeitarbeitslosen Jugendlichen und Erwachsenen eine ganzheitliche Unterstützung erhalten, die eine kontinuierliche Begleitung und individuelle Qualifizierung einschließt“, macht Neher deutlich.

Die Bundesagentur für Arbeit sei jetzt gefordert, die Umsetzung des Gesetzes so zu gestalten, dass eine passgenaue Förderung möglich werde. „Gerade in Zeiten, in denen die allgemeine Arbeitsmarktlage gut ist, muss es gelingen, Langzeitarbeitslose mit gesundheitlichen Einschränkungen oder hohem Bedarf an Qualifizierung durch eine aktive Arbeitsmarktintegration in den regulären Arbeitsmarkt zu integrieren“, fordert Neher.

Kontakt:
Dr. Birgit Fix, Referentin für Arbeitsmarkt- und Armutsfragen, Telefon: 030 / 28444778; E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.


 

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