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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

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Garantierente statt Armutsbekämpfung für Auserwählte PDF Drucken E-Mail
Dienstag, den 13. Dezember 2011 um 18:23 Uhr

Zum Abschluss des Regierungsdialogs Rente erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Rentenpolitik:

Statt Armutsbekämpfung für Auserwählte brauchen wir ein tragfähiges Mindestniveau in der Rentenversicherung. Langjährig Versicherte müssen sich darauf verlassen können, im Alter eine Rente über dem Grundsicherungsniveau zu erhalten. Dabei geht es nicht nur um besseren Schutz vor Armut, sondern um die Akzeptanz der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese ist gefährdet, wenn die Rente nicht mehr vor Altersarmut schützt. Wir fordern deswegen eine Garantierente als Bestandteil der Rentenversicherung. Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Zuschussrente ist vom Grundgedanken nicht ganz falsch, aber völlig unzureichend für eine nachhaltige Armutsbekämpfung.

Für den Bezug der Zuschussrente ab dem Jahr 2024: 45 beziehungsweise bis dahin 40 Versicherungsjahre und 35 beziehungsweise 30 Beitragsjahre zu erreichen, ist eine viel zu hohe Hürde. Darüber hinaus ist für die Zuschussrente das Prinzip, dass höhere Beiträge zu einer höheren Rente führen, außer Kraft gesetzt. Es wäre wünschenswert, wenn sich Beitragszahlung auch für Menschen mit geringen Einkommen lohnen würde. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit und neben dem Schutz vor Armut wichtig für die Akzeptanz der Rentenversicherung. Zudem geht die Zuschussrente an den jetzigen Armen vorbei.

 

Die Fraktionspressestelle auf Twitter: http://twitter.com/#gruensprecher

 
 

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