Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| DGB spricht sich für Mindestlohn-Entschließung im Bundesrat aus |
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| Freitag, den 16. Dezember 2011 um 22:22 Uhr |
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Auf Initiative der Länder Baden-Württemberg, Hamburg und Rheinland-Pfalz wurde im Bundesrat der Antrag zum gesetzlichen Mindestlohn eingebracht. Hierzu erklärte Claus Matecki, DGB-Vorstandsmitglied, am Freitag in Berlin:
„Der Antrag zur Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns nicht unter 8,50 Euro pro Stunde wird vom DGB ausdrücklich begrüßt. Eine flächendeckende Lohnuntergrenze, die nicht unterschritten werden darf, ist in Deutschland schon seit Jahren überfällig. Die Existenz des hohen Anteils an Beschäftigten im Niedriglohnbereich darf im Interesse der Betroffenen nicht weiter tatenlos hingenommen werden. |
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