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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

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DGB spricht sich für Mindestlohn-Entschließung im Bundesrat aus PDF Drucken E-Mail
Freitag, den 16. Dezember 2011 um 22:22 Uhr
Auf Initiative der Länder Baden-Württemberg, Hamburg und Rheinland-Pfalz wurde im Bundesrat der Antrag zum gesetzlichen Mindestlohn eingebracht. Hierzu erklärte Claus Matecki, DGB-Vorstandsmitglied, am Freitag in Berlin:

Abteilung Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Henriette-Herz-Platz 2 10178 Berlin Telefon 030.24 060-211 Telefax 030.24 060-324

„Der Antrag zur Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns nicht unter 8,50 Euro pro Stunde wird vom DGB ausdrücklich begrüßt. Eine flächendeckende Lohnuntergrenze, die nicht unterschritten werden darf, ist in Deutschland schon seit Jahren überfällig. Die Existenz des hohen Anteils an Beschäftigten im Niedriglohnbereich darf im Interesse der Betroffenen nicht weiter tatenlos hingenommen werden.

Da der Antrag nun an die Ausschüsse überwiesen wurde, hat die CDU jetzt die Chance, Nägel mit Köpfen zu machen: Wenn sie es ernst meint mit dem Ziel, den Niedriglohnsektor zu bekämpfen, müssen dem Leipziger CDU-Beschluss zur Lohnuntergrenze nun konkrete, weiterreichende Taten folgen. Dies würde zu einer besseren Einkommens- und damit Lebenssituation der Betroffenen beitragen sowie zur fiskalischen Entlastung führen, zum Beispiel durch Zuwächse bei der Einkommensteuer und den Sozialbeiträgen.

Da die höheren Einkommen der Betroffenen aufgrund der niedrigen Sparquote fast zu 100 % in den Konsum fließen, würde die in Deutschland seit Jahren schwächelnde Binnenkonjunktur angekurbelt. Deshalb hält der DGB daran fest, dass ein flächendeckender gesetzlicher
Mindestlohns nicht unter 8,50 Euro dringend eingeführt werden muss


 
 

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