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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

Unterzeichnen Sie den Wiesbadener Appell.

Konjunkturhoch hat Armut nicht reduziert – Bundesregierung muss mehr tun PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, den 05. Januar 2012 um 21:32 Uhr

Zu der Meldung, dass knapp drei Millionen erwerbstätige Menschen von Armut bedroht sind, erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte:

Jobs sind kein Wert an sich. Arbeit muss dazu führen, dass die Menschen nicht von Armut bedroht sind. Die Bundesregierung akzeptiert jedoch, dass trotz Aufschwung weiterhin über sieben Prozent der Beschäftigten nicht von ihrer Arbeit leben können.

Das Jobwunder am Arbeitsmarkt beruht offensichtlich auf Beschäftigungsverhältnissen, die schlecht bezahlt und in vielen Fällen nicht existenzsichernd sind. Trotz eines erheblichen Aufschwungs ist die Zahl der armutsgefährdeten Berufstätigen seit fünf Jahren etwa gleich hoch geblieben. Wirtschaftswachstum und steigender Wohlstand darf aber nicht auf Kosten eines Teils der Gesellschaft entstehen. Das ist nicht gerecht und nicht akzeptabel.

Die Bundesregierung muss diesen Trend endlich stoppen. Das Tarifvertragssystem muss stabilisiert und gestärkt werden durch Mindestlöhne und mehr  allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge. Wir brauchen auch wieder verlässliche soziale Leitplanken auf dem Arbeitsmarkt, insbesondere bei der Leiharbeit, damit alle Beschäftigten vom Aufschwung und Wohlstand profitieren. Es geht darum, dass Armut in Deutschland verhindert wird, aber es geht auch um Wertschätzung und Anerkennung für alle Beschäftigten.

 

Die Fraktionspressestelle auf Twitter: http://twitter.com/#gruensprecher

 
 

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