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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

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Kultusministerkonferenz darf UN-Behindertenrechtskonvention nicht länger ignorieren PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, den 30. März 2011 um 12:51 Uhr

Zu den aktuellen Empfehlungen der Kultusministerkonferenz (KMK) "Inklusive Bildung" erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:

Nach zwei Jahren intensiver Beratungen ist der jetzt vorliegende KMK-Entwurf zur inklusiven Bildung nicht mehr als ein kümmerliches Ergebnis, das im höchsten Maße alarmiert. Die wesentlichen Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention bleiben unberücksichtigt - so als hätte es sie nie gegeben. Nach wie vor fehlt ein klares Bekenntnis zur inklusiven Bildung und zum Recht behinderter Kinder, die wohnortnahe Regelschule besuchen zu dürfen. Es wird der Eindruck erweckt, dass das gegenwärtige deutsche Bildungssystem bereits den Vorgaben der UN-Konvention entspricht. Davon kann aber keine Rede sein. Ganz im Gegenteil besteht ein enormer Handlungsbedarf. 

Der SoVD fordert die KMK dazu auf, die Forderungen der Verbände behinderter Menschen endlich ernsthaft aufzugreifen.

V.i.S.d.P.: Benedikt Dederichs

 
 

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