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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

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EU-Kommission verpatzt Neustart PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, den 14. April 2011 um 16:39 Uhr

Die EU-Kommission hat zwölf Prioritäten einer neuen Strategie für den Europäischen Binnenmarkt veröffentlicht. Dazu erklärte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, am Donnerstag in Berlin:

„Die Europäische Kommission verpatzt den dringend notwendigen Neustart für eine faire Gestaltung des gemeinsamen Marktes. Wie schon in der Vergangenheit setzt die Kommission vorrangig auf Deregulierung und Marktliberalisierung. Die sozialen Folgen bleiben unberücksichtigt, das zeigen die Vorschläge zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie.

Wir fordern eine soziale Fortschrittsklausel in den Europäischen Verträgen, um eine angemessene Balance von Marktfreiheiten und den sozialen Grundrechten zu erwirken. Nur so kann sichergestellt werden, dass Arbeitnehmerrechte bei der Weiterentwicklung des Binnenmarktes nicht unter die Räder geraten.

Der Vorschlag der Kommission, die Binnenmarktfreiheiten durch die so genannte Monti-II-Verordnung zu regulieren, ist zwar ein erster richtiger Schritt, kann aber die soziale Fortschrittsklausel nicht ersetzen. Und gerade mit Blick auf die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit in Deutschland ab dem 1. Mai brauchen wir endlich eine Revision der Entsenderichtlinie, damit für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Prinzip ‚gleicher Lohn für gleiche Arbeit’ gilt.“

 

DGB-Bundesvorstand
Abteilung Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
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Telefon 030.24 060-211
Telefax 030.24 060-324

 
 

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