Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Breite Kritik am Sozialausgleich: DGB fordert Abschaltung der Kopfpauschale |
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| Freitag, den 29. April 2011 um 05:28 Uhr |
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Zur kritischen Bestandsaufnahme von Gesetzlichen Krankenkassen, Gesetzlicher Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit und Arbeitgebern am so genannten Sozialausgleich zur Kopfpauschale in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sagte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, am Donnerstag in Berlin: „Die breite gesellschaftliche Kritik am so genannten Sozialausgleich belegt einmal mehr, dass das Versprechen der Bundesregierung, die 70 Millionen Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung vor finanziellen Überforderungen zu bewahren, reine Makulatur ist. Der Sozialausgleich ist seinen Namen nicht wert, weil die tatsächlichen Belastungen der Versicherten durch die Kopfpauschale nicht ausgeglichen werden. Schon jetzt ist absehbar, dass der versprochene Ausgleich milliardenschwere bürokratische Kosten verursacht, aber viele Millionen Versicherte nichts davon haben und komplett auf den steigenden Belastungen sitzen bleiben. Wir fordern Bundesgesundheitsminister Rösler auf, die Konsequenzen zu ziehen und die Kopfpauschale ganz abzuschalten. Der Sozialausgleich ist nicht mehr als eine politische Mogelpackung, die ganz offensichtlich nur dazu dienen soll, die Verwerfungen durch die von CDU/CSU und FDP eingeführte Kopfpauschale zu verschleiern. Das Kernproblem ist nicht allein der komplizierte Sozialausgleich, sondern die Tatsache, dass die Koalition den Arbeitgeberbeitrag eingefroren hat und die Versicherten künftig alle Kosten in Form von einkommensunabhängigen Kopfpauschalen zahlen sollen. Durchschnittsverdiener mit einem Monatseinkommen von 2.500 Euro müssen ohnehin 600 Euro Kopfpauschale im Jahr draufzahlen, bevor sie überhaupt einen theoretischen Anspruch auf einen Ausgleich haben. Es ist und bleibt unverantwortlich, den funktionierenden Solidarausgleich in der GKV aufzukündigen und stattdessen ein hochgradig kompliziertes Berechnungsverfahren einzuführen, das der hohen Flexibilität am Arbeitsmarkt nicht gewachsen ist und die unsozialen Belastungen der Kopfpauschale nicht ausgleicht. Die Finanzprobleme der GKV können nur nachhaltig gelöst werden, wenn alle Bürgerinnen und Bürger leistungsgerecht an der solidarischen Finanzierung der Krankenversicherung beteiligt werden.“ Â
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