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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

Unterzeichnen Sie den Wiesbadener Appell.

Pflegende besser unterstützen und anerkennen PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, den 11. Mai 2011 um 19:10 Uhr

Zum morgigen Internationalen Tag der Pflegenden erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:
Es ist längst überfällig, dass pflegende Angehörige in Deutschland mehr Unterstützung erfahren, zum Beispiel durch Angebote wie Beratungsstellen und Pflegenotruftelefone. Denn rund siebzig Prozent der pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause betreut. Zudem muss der Pflegeberuf besser anerkannt und als ein gesellschaftlich unerlässliches und wertvolles Arbeitsfeld wahrgenommen werden. Pflegekräfte arbeiten hart und oftmals gegen eine nur geringe Bezahlung. Schon vor dem Hintergrund des stetig ansteigenden Bedarfs von Fachkräften in der Pflege sowie Haushaltshilfen mit Pflegetätigkeiten müssen die Weichen so gestellt werden, dass eine qualitativ hochwertige Versorgung gewährleistet ist. Insbesondere die zunehmende Zahl der demenziell erkrankten Menschen erfordert häufig eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung. Dies verlangt hohe fachliche und soziale Kompetenz, die nicht zum Nulltarif zu haben ist. Auch für ausländische Pflegefachkräfte sowie ausländische Haushaltshilfen mit Pflegetätigkeiten müssen die Arbeitsbedingungen stimmen. Sie dürfen nicht als rechtlose Billigkräfte geopfert werden, sondern haben ein Recht auf menschenwürdige Arbeitsbedingungen. Dazu gehören ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit  Mindestlohn und eine an tarifliche Regelungen orientierte Wochenarbeitszeit.
V.i.S.d.P.: Benedikt Dederichs

 
 

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