Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Pflegen darf nicht krank machen |
|
|
|
| Mittwoch, den 11. Mai 2011 um 19:15 Uhr |
„Gute Pflege steht und fällt mit motiviertem und qualifiziertem Pflegepersonal. Doch die Beschäftigten in den Pflegeberufen werden weit häufiger krank als Beschäftigte anderer Berufsgruppen. Es ist die Aufgabe der Politik, hier die Ursachen zu identifizieren und Lösungsansätze herauszuarbeiten. Der Pflegenotstand muss endlich adäquat angegangen werden“, so Kathrin Senger-Schäfer zum internationalen Tag der Pflegenden am 12. Mai. Die pflegepolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:
„Der aktuelle TK-Gesundheitsreport brachte heute ans Licht, dass der Krankenstand bei Krankenschwestern und -pflegern mit 4,8 Prozent deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 3,36 Prozent liegt. Gründe hierfür finden sich mit hoher Wahrscheinlichkeit auch im massiven Stellenabbau der letzten Jahre und der daraus folgenden immensen Arbeitsverdichtung für das Pflegepersonal. Dieser unhaltbare Zustand hat negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Beschäftigten, deren Beruf ohnehin durch hohe psychische und körperliche Belastungen, das Drei-Schichtsystem und Wochenendarbeit gekennzeichnet ist. |
© 2010 Armutsnetzwerk | administrated by Hamann Webdesign
Creative Commons