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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

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Urteil stärkt Meinungsfreiheit von Arbeitnehmern PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, den 21. Juli 2011 um 14:10 Uhr

Mit einem Grundsatzurteil hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Meinungsfreiheit von Arbeitnehmern gestärkt.

Straßburg. Arbeitnehmer, die Missstände in ihrem Betrieb öffentlich anprangern, müssen künftig weniger Angst vor negativen Konsequenzen haben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied am Donnerstag in einem wegweisenden Urteil zugunsten der Altenpflegerin Brigitte Heinisch aus Berlin. Die heute 49-Jährige hatte jahrelang die schlechte Hygiene und die Personalknappheit in ihrer Einrichtung kritisiert und den Arbeitgeber schließlich wegen Betruges angezeigt. 2005 wurde sie fristlos entlassen.

Die Straßburger Richter sahen darin einen Verstoß gegen das Recht auf Meinungsfreiheit. Sie argumentierten unter anderem, die Öffentlichkeit habe ein großes Interesse daran, über Mängel in der Altenpflege Bescheid zu wissen: Dieses sei wichtiger als das Interesse des Unternehmens an seinem guten Ruf und dem geschäftlichen Erfolg.

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