Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Netzeit November 2011 erschienen. |
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| Geschrieben von: Dietmar Hamann |
| Sonntag, den 06. November 2011 um 22:29 Uhr |
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