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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

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Deutsche Einheit: Verfassungsgericht bestätigt den Soli PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Schneider   
Freitag, den 24. September 2010 um 07:14 Uhr

Die Verfassungsrichter lehnen einen Vorstoß  des niedersächsichen Finanzgericht gegen den Solidaritätszuschlag ab.

Nicht aus Inhaltlichen, sondern aus formalen Gründen.

Steuerzahler in Deutschland müssen weiter Solidaritätszulage zahlen. Das Bundesverfassungsgericht hat den Normenkontrollantrag des niedersächsischen Finanzgerichts als unzulässig abgewiesen. Das Finazgericht hatte im November 2009 den seit 1995 erhobenen Solidaritätszuschlag in Frage gestellt.

Das Bundesverfassungsgericht begründete die Ablehnung folgendermaßen:

Die Finanzrichter hätten sich nicht ausreichend "mit dem Wesen" auseinandergesetzt. Der Soli sei allein deshalb schon nicht verfassungswidrig, weil er in der geltenden Fassung bereits seit 1995 erhoben wird, solche Ergänzungsabgaben aber Zeitlich befristet sein müssen.

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