Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Wir haben die Gier legalisiert |
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| Geschrieben von: Michael Sommer |
| Sonntag, den 12. Februar 2012 um 06:30 Uhr |
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Die Gier ist seit den achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts systematisch legalisiert worden. Die Banker und Spekulanten durften Finanzprodukte entwickeln, die kaum jemand verstand und versteht. Sie durften faule Kredite verbriefen, verpacken, eine Triple-A-Schleife drumbinden und damit die Märkte fluten. Sie durften Wertpapiere teuer verkaufen und gleichzeitig auf deren Wertverlust wetten. Alles war erlaubt. Die Folgen können wir jeden Tag in den Nachrichten besichtigen. Das Zauberwort dabei hieß „Deregulierung“, ein sperriger Begriff, aber mit enormer Wirkung auf den politischen Diskurs. Wer für Deregulierung war, galt als modern und fortschrittlich, wer Zweifel hegte, als Bedenkenträger und Betonkopf. Und das traf nicht nur für die Finanzmärkte zu. Auch auf dem Arbeitsmarkt wurden fleißig Regeln und Schutzvorschriften abgeschafft. Denn nichts anderes heißt Deregulierung. Wie auf den Finanzmärkten galt auch hier das primitive Motto: Mehr Entfesslung durch weniger Regeln. Wohlgemerkt: Mehr Freiheit für die Arbeitgeber. Ihnen wurde erlaubt, Löhne zu drücken, Risiken auf die Mitarbeiter abzuwälzen, Arbeitsbedingungen zu schleifen und sich aus der gemeinsamen Finanzierung der sozialen Sicherung zurückzuziehen. mhr lesen |
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