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Aus dem Newsletter von Harald Thomé, Tacheles
Ich habe meine Zusammenfassung zum Regelbedarfsermittlungsgesetz nochmal grundlegend überarbeitet und einige Änderungen eingefügt und diese mit einer kurzen Kommentierung versehen.
Ich möchte D R I N G E N D darauf hinweisen, dass mit diesem Gesetz das SGB II in wesentlichen Teilen umgeschrieben wird und das damit die Rechtsposition und die Lebensrealität der SGB II – Empfänger nachhaltig verschlechtert wird. Auswirkung wird auch die ehrenamtliche Arbeit und das bürgerschaftliche Engagement erfahren, da die Aufwandsentschädigungen ab nächstem Jahr bei Hartz IV - Empfängern angerechnet werden soll. Ebenso wird es die Tagesmütter treffen und die Leistungen der Pflegeversicherung, denn auch diese Gelder sollen in Zukunft im SGB II angerechnet werden. Hier ist es an Zeit sich mit dem Gesetzesvorhaben auseinander zu setzen und sich alsbaldig dazu öffentlich zu Positionieren.
Kernkritikpunkte des Gesetzes sind:
+ Anrechnung von Darlehen als Einkommen
+ Aufgabe der Zweckidentität bei der Einkommensanrechnung
+ Anrechnung von nicht steuerpflichtigen Einnahmen einer Pflegeperson
+ Anrechnung von Einnahmen von Tagesmüttern
+ Regeln der Darlehensgewährung, Vermögenseinsatz und Aufrechnungsbefugnisse gegen alle BG Mitglieder
+ Satzungsregeln bei Unterkunftskosten
+ Aufrechnungsbefugnisse nach § 43 SGB II - E
+ Sanktionen bei Kenntnis
+ Verkürzung der Korrekturfristen von Bescheiden in § 44 + 48 SGB X auf ein Jahr
Die im Gesetz vorgesehenen Regelungen werden, insofern sie durchkommen, die grundsätzliche Rechtsposition der SGB II – Leistungsbezieher nachhaltig beschädigen und zur Fortführung eines sozialrechtlichen Sonderrechts im SGB II führen. Auch werden diese Verschärfungen nach der „Verarschungsnummer“ mit den Regelleistungen dazu führen, dass noch mehr Menschen regelrecht »ausgehungert« werden, dadurch offensichtlich in Billigjobs reingepresst werden sollen und die Schicht der Marginalisierten und Entrechteten verfestigt werden soll. Als letztes wird sich die Gesellschaft als solches umschauen, denn durch die von der Regierung gewollten Einkommensanrechnungsregeln wird ein ganzer Teil der sozialen Infrastruktur nicht mehr funktionieren, da in Zukunft Ehrenamtspauschalen, Aufwandsentschädigung, Gelder für Tagespflege bis hin zum Pflegegeld angerechnet werden.
Hier ist es überfällig auf diese Änderungen zu schauen und auf die daraus resultierenden gesellschaftlichen Konsequenzen. Die Vorarbeit wurde geleistet, jetzt seit ihr dran Krach zu schlagen bei Politikern, Verbänden, Wohlfahrtsverbänden und sonstigen Organisationen.
Zusammenfassung und Kurzkommentierung des Regelbedarfsermittlungsgesetzes, Stand vom 15.11.201o findet ihr hier: http://www.harald-thome.de/media/files/SGB-II--nderungen-2011,-Thome,-Stand-15.11.2010.pdf
Konsolidierte Fassung des Gesetzesentwurfes gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/SGB-II-Konsulidierte-Fassung-20.-10-2010.pdf
Konsolidierte Fassung der neuen ALG II –Vo gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/ALG-II-VO-nach-RegelbedarfErmittlungsgesetz---Stand-12.11.pdf
Eine Stellungname von Dr.Thomas Röbke, Landesgeschäftsführer des Landesnetzwerkes bürgerschaftliches Engagement Bayern zur Anrechnung von Aufwandsentschädigung für ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Stellungnahme-R-bke-Landesnetzwerk-b-rgerschaftliches-Engagement-Bayern.pdf
Das Regelbedarfsermittlungsgesetz sollte man eigentlich in „von der Leyen I – Gesetz“, statt Hartz IV umtaufen, mit dem Beinamen "Gesetz zur Ausgrenzung statt Teilhabe".
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