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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

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Geschrieben von: Administrator   
Freitag, den 19. November 2010 um 04:07 Uhr

Ab Mitte des kommenden Jahres wird die Wehrpflicht wie geplant ausgesetzt. Damit wird es  künftg auch keine Zivildienstleistenden mehr geben. Es entstehen in vielen Institutionen und Einrichtungen erhebliche Probleme. Um dem entgegen zu wirken, wird ein freiwilliger Dienst  im sozialen und ökologischen Bereich aber auch in Bereichen, wie Sport, Integration und Kultur eingerichtet. Geplant sind dafür 35.000 Stellen. Sie sollen die derzeit 90.000 Zivildienstleistenden ersetzen. Der Bund rechnet mit Kosten in Höhe von etwa 350 Millionen Euro jährlich.
Die Dienstdauer beträgt in der Regel ein Jahr, mindesten sechs und höchstens 24 Monate. Vorgesehen ist grundsätzlich eine Vollzeitbeschäftigung. Für Freiwillige, die das 27ste Lebensjahr überschritten haben, ist auch eine Teilzeitbeschäftigung mit mindestens 20 Wochnstunden möglich. Die Freiwilligen werden gesetzlich sozialversichert. Der neue gemeinnützige Einsatz soll das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) ergänzen.
Durchschnittlich stehen für jeden Freiwilligen 550 € im Monat zur Verfügung. Davon ist ein Taschengeld in Höhe von 324 Euro im Westen und 273 Euro im Osten als Obergrenze vorgesehen. Die Einrichtungen können individuelle Vereinbarungen abschließen. Warum es nun wieder einen Unterschied zwischen Ost und West gibt ist um so unverständlicher, als dass sich gerade bei der Einführung solcher Neuerungen bei gleichen Standards eine Gleichbehandlung geradezu anbietet.
Die Zuständigkeit für den Zivildienst lag beim "Bundesamt für Zivildienst". Es wird auch den neuen Dienst übernehmen und umbenannt werden in "Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben".
Sicher ist jedoch, dass der neue freiwillige Dienst allenfalls die grössten Lücken beim Wegfall des Zivildienstes schließen kann. Ersetzen kann er ihn nicht und eine weitere Verschlechterung der Lebensqualität z.B. für Bedürftige ist die Folge.

 

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