Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Soziale Träger sollen offener agieren |
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| Geschrieben von: York Töllner |
| Samstag, den 27. November 2010 um 16:53 Uhr |
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Die Berliner Gesetzesinitiative für schärfere Kontrollen im Geschäft mit sozialen Dienstleistungen ist im Bundesrat angenommen worden. Beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Berlin zeichnet sich aber bereits Widerstand gegen das Gesetz ab Nach dem Erfolg der Berliner Bundesratsinitiative für schärfere Kontrollen im Geschäft mit den sozialen Dienstleistungen sagte Sozialsenatorin Carola Bluhm (Linke): Die Abstimmung habe gezeigt, dass „auch die anderen Bundesländer die gesetzlichen Defizite sehen und mehr Kontrolle und Transparenz im Sozialbereich durchsetzen wollen“. Der Entwurf des Senats war in den zuständigen Bundesratsausschüssen für Arbeit und Sozialpolitik von den Fachleuten aus anderen Bundesländern sogar noch verschärft worden. Neben besseren Prüfungsmöglichkeiten möchte der Senat auf diesem Wege auch Gewinnmargen begrenzen und sogar direkte Strafen wie Kürzungen der Zuschüsse durchsetzen können. Dabei erlaubt das neue Gesetz neben anlassbezogenen Prüfungen auch routinemäßige Kontrollen der Arbeit von sozialen Betrieben. Diese müssen künftig Einblick in ihre Buchführungsunterlagen gewähren und die entsprechenden Unterlagen für eine Dauer von zehn Jahren vorhalten. Bisher war eine Prüfung der Verwendung der Steuermittel durch die sozialen Träger, die zum Beispiel Obdachlose und Jugendliche betreuen, nur bei konkreten Hinweisen auf einen Missbrauch der Gelder oder auf schlechte Leistungen möglich.  Mehr bei DER TAGESSPIEGEL Gesetzesinitiative,Gesetz |
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