Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Kein richtiges Thema für die Regierung |
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| Geschrieben von: Administrator |
| Mittwoch, den 29. Dezember 2010 um 06:17 Uhr |
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Aus gutem Grund gab es in der Europäischen Kommission in diesem Jahr ein Nachdenken über Armut und einen europaweiten Aufruf zu ihrer Bekämpfung, denn das sehen drei Viertel aller Europäer inzwischen als größtes Problem an. „Armut und Ausgrenzung“ – so die Europäische Kommission – „beeinträchtigen nicht nur das Wohlergehen dieser Menschen und ihrer Fähigkeit zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Schaden nimmt auch die wirtschaftliche Entwicklung.“ . Das hat die Bundesregierung offenbar bis jetzt nicht verstanden. Rund 25 Prozent der Werktätigen in Deutschland leben in prekären Beschäftigungsverhältnissen. Zudem steigt unaufhörlich die Zahl der „Aufstocker“, was den Haushalt inzwischen mit 50 Mrd. Euro belastet – Lohnsubventionen für die Wirtschaft aus dem Steuersack. Deutschland hat inzwischen zwei Millionen „Multijobber“ und hält damit in Europa die negative Spitze. Von der nachhaltigen Ausbeutung der Zeitarbeiter ganz zu schweigen, die bis zu 50 Prozent weniger für die gleiche Arbeit erhalten, als die KollegInnen. Ohnehin sind die Löhne – gegenüber allen westlichen Ländern – in Deutschland weiter gesunken. Und es geht um die Massenarbeitslosigkeit in Millionenhöhe, die nach 30 Jahren ihrer Geschichte weit von einer Lösung entfernt ist. Tatsächlich – aber nicht verkündet – gab es selbst nach offizieller Statistik im November 2010 genau 4.086.431 Erwerbslose. Kein Grund zum Jubeln also. |
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