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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

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SPD und Grüne brechen Wahlversprechen PDF Drucken E-Mail
Montag, den 17. Januar 2011 um 18:29 Uhr

Pressemitteilung

PM: #2011-0013

DIE LINKE fordert: Wieder 1 Milliarde Euro Wohnraumförderung! Özlem Alev Demirel, wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Landtag von NRW, fordert mehr Ehrlichkeit von SPD und Grünen ein:

„Richtig ist, dass die Regierung Rüttgers eine unsoziale Wohnungspolitik betrieben hat und Geld aus dem Wohnungsbauvermögen des Landes zweckentfremdet hat. Falsch ist aber, dass die amtierende Landesregierung eine bessere Politik betreibt. Noch in der Opposition hatte die SPD eine Mindestgarantie-Fördersumme von 1 Milliarde Euro für die Wohnraumförderung gefordert. Heute in der Regierung haben SPD und Grüne beschlossen, die Wohnraumförderung von 1 Milliarde Euro auf 800 Millionen abzusenken.  Die Kritik der Verbände der Wohnungswirtschaft an Rot-Grün ist also mehr als berechtigt.“

Zur Aussage des wohnungspolitischen Sprechers der SPD-Fraktion Jochen Ott, dass die Landesregierung keine Möglichkeit habe, die Milliarde zu finanzieren, stellt Demirel weiter fest:

„Bis 2003 wurden jedes Jahr etliche Mittel aus dem Landeshaushalt zusätzlich für die Wohnraumförderung zur Verfügung gestellt. Seit die Steinbrück-Regierung die Zuschüsse gestrichen und die Rüttgers-Regierung Geld aus dem Sondervermögen zweckentfremdet hat, schrumpft die Wohnraumförderung weiter. Das ist unsozial! Gerade in Anbetracht steigender Mieten in weiten Teilen des Landes bräuchten wir eigentlich noch mehr sozialen Wohnraum.“

DIE LINKE fordert die Rückkehr zum Status-Quo. Das heißt:

1. Aufstockung der Wohnförderung auf mindestens 1 Milliarde Euro, zur Not auch aus Mitteln des Landeshaushalts
2. Keine weitere Zweckentfremdung von Geldern des Sondervermögens
3. Rückführung des Sondervermögens von der NRW.Bank
 

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