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Teilhabe: Hartz IV, andere: Geplante Anrechnung der Übungsleiterpauschale oder: ein Torpedo für das Ehrenamt PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Detlef Müller   
Montag, den 31. Januar 2011 um 14:46 Uhr
Aktuelle Bundespolitik geht mitunter sehr seltsame Wege, um es mal vorsichtig auszudrücken. Manchmal aber werden es regelrechte Irrwege. Ein solcher Irrweg bahnt sich mit einer geplanten Gesetzesänderung an, nach der die sog. Übungsleiterpauschale auf Sozialleistungen nach SGB II und XII angerechnet werden sollen.
Kurz, Hartz IV-EmpfängerInnen soll diese Pauschale nicht für ihren Mehraufwand durch Freiwilligenarbeit zur Verfügung stehen. Damit wird man sie förmlich aus allen Ehrenämtern und Freiwilligendiensten herausdrängen – Teilhabe, Partizipation ade.
Auch SeniorInnen sind davon betroffen. Gemeinnützige Vereine und Organisationen, der schwache Arbeitsmarkt sowie das Gesundheitswesen werden dabei das Nachsehen haben - Deutschland droht eine gesellschaftspolitische Fehlentwicklung, die ihres Gleichen sucht.
 

Die sog. Übungsleiterpauschale

Dabei handelt es sich dem Wesen nach um eine pauschale Kostenerstattung für Mehraufwand. Diese Pauschale soll erhöhten Aufwand durch Fahrtkosten, Arbeitskleidung, Verpflegung oder ähnliches bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit ausgleichen. Gemeint sind dabei die Bus- oder Bahnfahrtkosten, die kleine Mahlzeit während des Freiwilligendienstes am Einsatzort, der wegen Erreichbarkeit notwendig gewordene Internetanschluß, um auch in der ehrenamtlichen Tätigkeit per Mail erreichbar zu sein, sich über‘s Netz zu informieren und fachlich dran zu bleiben.

Eine sehr sinnvolle Sache zur Förderung von Freiwilligenarbeit diese anrechnungsfreie Pauschale, wie man leicht erkennt. Und besonders wichtig dabei ist ein solche Erstattung bei allen EmpfängerInnen von Regelleistungen nach dem Sozialgesetzbuch – die aber sollen diese Pauschale faktisch nun nicht mehr bekommen. Sie soll Menschen in Hartz IV und vergleichbaren Sozialleistungen als ganz normales Einkommen angerechnet werden, so die Pläne der Bundesregierung.

Die Neuregelung soll übrigens auch Menschen im Ruhestand, Rentnerinnen und Rentner eben betreffen. In einem Zeitungsartikel der ‘Welt‘ werden die finanzielle Folgen vor allem für ehrenamtlich aktive Senioren recht gut dargestellt.

 

Die Europäischen Jahre 2010 und 2011 in Deutschland

Eigentlich völlig unverständlich wie man in der Regierung auf solche eine Idee kommen konnte. Für das Europäisches Jahr 2010 gegen Armut und Ausgrenzung hagelte es schon - richtigerweise - heftige Kritik. Die Presseerklärung des NAK-Sprechers Wolfgang Gern nach der Abschlußveranstaltung war dabei nur eine von vielen kritischen Stimmen.

Und nun soll das neue Europäische Jahr des Ehrenamtes 2011 in Deutschland schon am gleich zu Beginn zu einer Farce gemacht werden. Mit Kurzsichtigkeit ist die entsprechende Gesetzesvorlage einer Anrechnung auf den Regelsatz nur unzureichend beschrieben.
Besonders verwundert dabei, damit torpedieren die Regierungsparteien sogar regelrecht ihre eigene Politik!

 

Man kann es fast schon Feindseeligkeit nennen …

Nicht nur das, die Überlegungen für diese Gesetzesänderung lässt fast schon auf eine feindseelige Einstellung gegenüber arbeitssuchenden und engagierten Menschen schließen, und nicht nur gegenüber denen, sondern auch gegenüber dem gesellschaftlichen Bemühen, feste Beschäftigung durch ehrenamtliche bzw. Freiwilligenarbeit aufzubauen.
Hier gibt es Entwicklungschancen, die es zu nutzen gilt – auch um Krankheiten bei sozial Benachteiligten vorzubeugen! Denn Arbeitslosigkeit macht krank - oft schwer und anhaltend. Das ist inzwischen bekannt und wissenschaftlich nachgewiesen.

Eine sehr universelle Vorsorge (Gesundheitsvorsorge, Prävention) wäre eine selbstgewählte Freiwilligenarbeit, eine, die man auch etwas im Geldbeutel spürt. Für diese Erkenntnis braucht es nicht erst die medizinische Fachwelt. Das kann jeder Bundbürger sicher leicht nachvollziehen.

 

Das Gemeinswesen wird‘s auszubaden haben !

So "ganz nebenbei" werden die vielen Vereine, Organisationen und gemeinnützigen Dienste im Land auf Dauer Probleme bekommen, ehrenamtliche MithelferInnen zu finden - obwohl eine Stärkung des Ehrenamtes mehr als wünschenswert wäre. Widersinniger geht Bundespolitik wohl kaum noch.
Völlig zu Recht halten daher Opposition, Städte- und Gemeindetag sowie der Paritätische Wohlfahrtsverband energisch gegen!

 

Vom Leben abgeschnitten: Rotstift für die gesellschaftliche Teilhabe


Zu guter letzt wird gesellschaftliche Teilhabe aller betroffenen Menschen damit offen erkennbar und vorsätzlich untergraben. "Statt froh zu sein, wenn Hartz-IV-Empfänger sich trotz ihrer schwierigen Lage für unser Gemeinwesen engagieren, manifestiert die Bundesregierung Ausschluss und Ausgrenzung“, so Eberhard Jüttner vom DPWV. Ein weiterer Vorstoß, der sie mehr und mehr vom normalen Leben abschneiden dürfte.

Über die Frage, ob das überhaupt mit dem Gleichheitsprinzip im Grundgesetz - und speziell mit den höchstrichterlichen Klarstellungen aus dem Verfassungsgerichtsurteil vom Februar 2010 vereinbar ist - darüber dürften in den nächsten Monaten reichlich öffentliche Diskussionen stattfinden.

Das alles wie gesagt im laufenden Europäischen Jahr 2011 zur Förderung des Ehrenamtes .... Die derzeit regierenden christlichen und liberalen Parteien wären klug beraten, diesen Gesetzesvorstoß ganz schnell in der Versenkung verschwinden zu lassen. Dann bliebe ihnen ein politisches Eigentor erspart - und uns ein Gesetz, das Unmenschlichkeit, gesellschaftliche Fehlentwicklung und Rückschritte im Gemeinwesen bedeutet, und zwar mit Nachhaltigkeit.


Ein Beitrag von Detlef Müller

 

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