Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Teilhabe: Hartz IV, andere: Geplante Anrechnung der Übungsleiterpauschale oder: ein Torpedo für das Ehrenamt |
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| Geschrieben von: Detlef Müller |
| Montag, den 31. Januar 2011 um 14:46 Uhr |
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Aktuelle Bundespolitik geht mitunter sehr seltsame Wege, um es mal vorsichtig auszudrücken. Manchmal aber werden es regelrechte Irrwege. Ein solcher Irrweg bahnt sich mit einer geplanten Gesetzesänderung an, nach der die sog. Übungsleiterpauschale auf Sozialleistungen nach SGB II und XII angerechnet werden sollen.
Kurz, Hartz IV-EmpfängerInnen soll diese Pauschale nicht für ihren Mehraufwand durch Freiwilligenarbeit zur Verfügung stehen. Damit wird man sie förmlich aus allen Ehrenämtern und Freiwilligendiensten herausdrängen – Teilhabe, Partizipation ade. Auch SeniorInnen sind davon betroffen. Gemeinnützige Vereine und Organisationen, der schwache Arbeitsmarkt sowie das Gesundheitswesen werden dabei das Nachsehen haben - Deutschland droht eine gesellschaftspolitische Fehlentwicklung, die ihres Gleichen sucht.  Die sog. Übungsleiterpauschale Dabei handelt es sich dem Wesen nach um eine pauschale Kostenerstattung für Mehraufwand. Diese Pauschale soll erhöhten Aufwand durch Fahrtkosten, Arbeitskleidung, Verpflegung oder ähnliches bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit ausgleichen. Gemeint sind dabei die Bus- oder Bahnfahrtkosten, die kleine Mahlzeit während des Freiwilligendienstes am Einsatzort, der wegen Erreichbarkeit notwendig gewordene Internetanschluß, um auch in der ehrenamtlichen Tätigkeit per Mail erreichbar zu sein, sich über‘s Netz zu informieren und fachlich dran zu bleiben. Eine sehr sinnvolle Sache zur Förderung von Freiwilligenarbeit diese anrechnungsfreie Pauschale, wie man leicht erkennt. Und besonders wichtig dabei ist ein solche Erstattung bei allen EmpfängerInnen von Regelleistungen nach dem Sozialgesetzbuch – die aber sollen diese Pauschale faktisch nun nicht mehr bekommen. Sie soll Menschen in Hartz IV und vergleichbaren Sozialleistungen als ganz normales Einkommen angerechnet werden, so die Pläne der Bundesregierung. Die Neuregelung soll übrigens auch Menschen im Ruhestand, Rentnerinnen und Rentner eben betreffen. In einem Zeitungsartikel der ‘Welt‘ werden die finanzielle Folgen vor allem für ehrenamtlich aktive Senioren recht gut dargestellt.  Die Europäischen Jahre 2010 und 2011 in Deutschland
Eigentlich völlig unverständlich wie man in der Regierung auf solche eine Idee kommen konnte. Für das Europäisches Jahr 2010 gegen Armut und Ausgrenzung hagelte es schon - richtigerweise - heftige Kritik. Die Presseerklärung des NAK-Sprechers Wolfgang Gern nach der Abschlußveranstaltung war dabei nur eine von vielen kritischen Stimmen.  Man kann es fast schon Feindseeligkeit nennen …
Nicht nur das, die Überlegungen für diese Gesetzesänderung lässt fast schon auf eine feindseelige Einstellung gegenüber arbeitssuchenden und engagierten Menschen schließen, und nicht nur gegenüber denen, sondern auch gegenüber dem gesellschaftlichen Bemühen, feste Beschäftigung durch ehrenamtliche bzw. Freiwilligenarbeit aufzubauen. Â
Das Gemeinswesen wird‘s auszubaden haben !  Vom Leben abgeschnitten: Rotstift für die gesellschaftliche Teilhabe
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