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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

Unterzeichnen Sie den Wiesbadener Appell.

Unrühmliche Hängepartie zu Lasten der Ärmsten PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Franz Dillmann   
Mittwoch, den 17. August 2011 um 05:24 Uhr
Leistungsberechtigte Asylbewerber erhalten bislang knapp die Hälfte der Hartz IV-Regelleistungen. Die Bundesregierung hält die bestehenden Regelungen für verfassungswidrig, das BVerfG prüft derzeit das Gesetz. Solange wollte das SG Mannheim nicht warten und sprach einem Flüchtling aus Syrien vorläufig mehr Geld zu - sozialstaatsgerecht, wie Franz Dillmann meint.

In den Urteilen zu den Hartz-IV-Regelleistungen vom 9. Februar 2010 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums in die ewigen Fundamente unseres Sozialstaates eingeschrieben (Az. 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09).

Der auf der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) und dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG beruhende Anspruch verpflichtet den Staat, die physische Existenz zu sichern sowie zwischenmenschliche Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben zu ermöglichen.

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