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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

Unterzeichnen Sie den Wiesbadener Appell.

"Da werden Menschen über den Tisch gezogen" PDF Drucken E-Mail
Dienstag, den 25. Oktober 2011 um 23:20 Uhr
Eineinhalb Jahre hat sich die freie Mitarbeiterin am Lehrstuhl Wirtschafts- und Organisationssoziologie der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt mit diesem Thema befasst. In dieser Zeit hat sie 116 Personen aus dem Raum Nürnberg, Landshut, Ingolstadt, Augsburg und Ansbach befragt – darunter 40 Leiharbeiter im Alter zwischen 20 und 64 Jahre mit Migrationshintergrund, die in der Elektro- und Metallindustrie beschäftigt sind.

Das Fazit nach ihrer intensiven Recherche: „Von dem Leitsatz ,Arbeit schafft Integration’ kann man bei Leiharbeit wirklich nicht sprechen. Wer kann in Deutschland integriert sein, wenn er ständig andere Arbeitgeber und keinen festen Kollegenkreis hat“ Gerade mit ausländischen Leiharbeitern, die die deutsche Sprache nicht beherrschen, haben die Firmen leichtes Spiel, meint die Soziologin. Sie mucken nicht auf, weil sie Angst haben, ihren Arbeitsplatz und damit auch ihre Aufenthaltsgenehmigung zu verlieren. Sie melden sich nicht krank, überfordern sich, arbeiten für einen Brutto-Stundenlohn von 7,79 Euro und müssen zur Aufstockung ihres Gehaltes monatlich zum Sozialamt. „Damit zahlen wir alle mit“, sagt Siebenhüter.

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