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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

Unterzeichnen Sie den Wiesbadener Appell.

Die wichtigsten Fragen zur neuen Arbeitnehmer-Freizügigkeit PDF Drucken E-Mail
Montag, den 23. Mai 2011 um 21:29 Uhr

Arbeitnehmerfreizügigkeit ist das für alle Staatsbürger von Mitgliedstaaten der Europäischen Union verbürgte Recht, in jedem anderen Mitgliedstaat eine nicht selbständige Beschäftigung aufzunehmen. Für Staatsangehörige der acht Staaten, die im Jahr 2004 der EU beigetreten sind, ist dieses Recht in Deutschland erst ab 1. Mai 2011 ohne Einschränkungen eröffnet. Damit entfällt die bis Ende April geltende Verpflichtung, vor Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland (oder Österreich) eine Arbeitsgenehmigung-EU der Bundesagentur für Arbeit einzuholen.

Die Arbeitnehmer-Freizügigkeit ist Teil der vier Grundfreiheiten für Personen, für Waren, für Dienstleistungen sowie für den Kapital- und Zahlungsverkehr. Um Verwerfungen am Arbeitsmarkt durch Zuwanderung von Niedriglohnarbeitern zu verhindern, schränkten Deutschland und Österreich die Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus den osteuropäischen Ländern (MOE-Staaten) befristet ein. Diese Übergangsregelungen fallen nun weg.

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