Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Ungewöhnliche Koalition gegen Ein-Euro-Jobs |
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| Montag, den 15. August 2011 um 04:34 Uhr |
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Die Regierung feilt an Reformen des Arbeitsmarkts. Arbeitgeber und Gewerkschaften fordern ein Veto-Recht gegen Ein-Euro-Jobs – die Kommunen sind dagegen. Die kommunalen Spitzenverbände streiten mit Gewerkschaften und Arbeitgebern über die Ein-Euro-Jobs. Während die Arbeitgeber mit den Gewerkschaften gemeinsame Sache machen und beim Einsatz von Ein-Euro-Jobbern in den Kommunen ein Vetorecht fordern, lehnen die Kommunen dies vehement ab. „Der Konjunkturaufschwung geht an den Hartz-IV-Empfängern vorbei. Was machen wir mit denjenigen, die auf dem ersten Arbeitsmarkt keine Chance haben? Für die brauchen wir öffentlich geförderte Arbeitsgelegenheiten“, sagt Uwe Lübking vom Städte- und Gemeindebund. Hintergrund der Vorstöße ist der Entwurf des Reformgesetzes des Arbeitsministeriums, der noch vom Bundestag abgesegnet werden muss. Das Gesetz zur „Instrumentenreform“ soll die Arbeitsmarktpolitik straffen und effizienter machen – sowie Geld sparen. Auch bei den Ein-Euro-Jobs wird gekürzt: Im sogenannten Eingliederungstitel, der auch die Ein-Euro-Jobs finanziert, wird von fünf Mrd. Euro im vergangenen Jahr auf drei Mrd. Euro in 2014 reduziert. Zudem steht in dem Gesetzentwurf, dass andere Eingliederungsleistungen vor dem Einsatz der Arbeitsgelegenheiten genutzt werden müssen – und dass sie „zusätzlich“ sein müssen, im „öffentlichen Interesse“ und „wettbewerbsneutral“– also andere Jobs nicht verdrängen. mehr lesen |
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