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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

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IW-Niedriglohnstudie: Billiglöhne sind Einstiegslöhne - stimmt"s? PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, den 21. September 2011 um 12:54 Uhr
Ende August stellte die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft ein vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln erarbeitetes Gutachten zum Thema Niedriglöhne vor. In einem auf „Spiegel Online“ am 15. September publizierten Beitrag äußerte sich Joachim Möller, Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), kritisch zu den Befunden. Doch sind die Kritikpunkte stichhaltig?

• Prof. Möller argumentiert, dass aus der Aufstiegsquote von 24 Prozent aus dem Geringverdienerstatus in den Normalverdienersektor und der Abstiegsquote von knapp 5 Prozent aus dem Normalverdienerbereich ins Niedriglohnsegment ein irreführend optimistisches Bild gezeichnet werde. Denn die absolute Zahl der Übergänge sei aufgrund der unterschiedlich großen Grundgesamtheit nahezu gleich.

In den unterschiedlich großen Grundgesamtheiten liegt auch der Grund, warum eine Betrachtung der absoluten Zahl der Übergänge wenig sinnvoll ist. Denn man muss berücksichtigen, dass von allen Personen, die überhaupt für den Eintritt in den Niedriglohnsektor in Frage kommen (Normalverdiener und Nichterwerbstätige), die meisten Normalverdiener sind. Da kann es nicht überraschen, dass diese auch die meisten Eintritte stellen. Das ist schon allein eine Frage der Wahrscheinlichkeit. Hochgerechnet sind im Zeitraum 1994 bis 2009 insgesamt 3 Mio. mehr Austritte aus dem Niedriglohnsektor in den Normalverdienerstatus erfolgt als umgekehrt. Insgesamt sind dies nach unseren Daten rund 17 Mio. Eintritte in den Niedriglohnsektor aus dem Normalverdienerstatus und in umgekehrter Richtung rund 20 Mio. Austritte. Dabei handelt es sich um Fallzahlen, da ggf. Personen auch mehrfach im Untersuchungszeitraum ein- und austreten können.

 

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