Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Irrsinnige Fehlanreize auf dem Arbeitsmarkt |
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| Geschrieben von: Frankfurter Rundschau |
| Sonntag, den 05. Februar 2012 um 06:32 Uhr |
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Für einen Beschäftigten kann es günstiger sein, einen Zweitjob anzunehmen als seine Teilzeit aufzustocken. Das ist irrsinnig. Die Politik darf dieser Entwicklung nicht länger tatenlos zusehen. Wer eine reguläre Teilzeit-Stelle hat und – sagen wir – halbtags arbeitet, zahlt ganz normal Sozialbeiträge und Steuern. Klar. Wer seine Arbeitszeit verlängert und – sagen wir – 80 Prozent arbeitet, zahlt entsprechend mehr Sozialabgaben und Steuern. Auch klar. Wer dagegen neben seiner 50-Prozent-Stelle einen Minijob übernimmt, wird vom Staat begünstigt. Denn für die 400-Euro-Jobs müssen die Beschäftigten keine Abgaben zahlen. Das ist irrsinnig. mehr lesen |
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