Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Billiger geht’s nicht |
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| Geschrieben von: Lutz Getzschmann |
| Samstag, den 11. Februar 2012 um 13:52 Uhr |
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In den kommenden Monaten wird es in zahlreichen Branchen Tarifverhandlungen geben. Es stehen nicht nur Lohnerhöhungen, sondern auch die Beschäftigungsverhältnisse von Auszubildenden und Leiharbeitern zur Debatte. Ende Februar laufen die Tarifverträge für die knapp zwei Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder und Kommunen aus, bei den 3,6 Millionen Arbeitern in der Metall- und Elektroindustrie wird das Ende März der Fall sein. Der Haustarifvertrag bei VW endet im Mai und auch in der Chemiebranche stehen für eine halbe Million Lohnabhängige Tarifverhandlungen an. Was in den Jahrzehnten der »Sozialpartnerschaft« des »rheinischen Kapitalismus« oft nicht mehr als ein leeres Ritual war, gewinnt nun wieder an Bedeutung. Die globale Krise des Kapitals ist noch lange nicht überwunden, zugleich wird immer offensichtlicher, dass deutsche Unternehmen mit Armutslöhnen und Flexibilisierung die europäischen Nachbarn niederkonkurrieren. Und mit der wirtschaftlichen wird auch die politische Macht des deutschen Kapitals in Europa immer deutlicher spürbar. mehr lesen |
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