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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

Unterzeichnen Sie den Wiesbadener Appell.

Manager lernen Lohndumping PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Frankfurter Rundschau   
Montag, den 13. Februar 2012 um 16:40 Uhr

Leiharbeit war gestern - jetzt lernen Unternehmer wie sie Gehälter drücken können trotz Mindestlohn und Tarifvertrag. Selbst Gebäudereiniger avancieren zu Künstlern - aus dem geputzten Fenster wird ein Werk, das per Werkvertrag bezahlt wird.

Es war die Crème de la Crème der deutschen Wirtschaft, die sich am 9. September 2011 im Holiday Inn zu Düsseldorf versammelte: Die Deutsche Bahn, Bosch und BMW, Metro, Porsche, Siemens und BASF waren vertreten, die Zeitarbeitsunternehmen Manpower und Randstad sowie die Unternehmensberatung KPMG. Auf dem Tagungsprogramm standen Innovationen besonderer Art: „Freie Industriedienstleistungen als Alternative zur regulierten Zeitarbeit.“

Die hochgesteckten Erwartungen der 130 Topmanager an gewinnbringender Erkenntnis wurden vollauf erfüllt. „Das Ganze war eine Anleitung zum Lohndumping mit neuen Mitteln“, erinnert sich Dieter Stang, Anwalt der IG Metall Baden-Württemberg, der unerkannt teilnahm. Im Kern ging es um Möglichkeiten, anstelle von Leiharbeitern Leistungskontingente bei Subunternehmen einzukaufen. Einst betraf das Kantinen, Zulieferer und Fachkräfte im IT-Bereich. Mittlerweile aber werden mit sogenannten Werkverträgen „ganze Arbeitsschichten“ bei Subunternehmern eingekauft, wie Siegfried Heim, Tarifsekretär für Druck und Papier bei Verdi, berichtet.

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