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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

Unterzeichnen Sie den Wiesbadener Appell.

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Geschrieben von: Administrator   
Mittwoch, den 13. Oktober 2010 um 04:49 Uhr

Für einen kurzen Moment konnte man am Dienstag glauben, daß sich der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Dieter Hundt, vom erbitterten Gegner gesetzlicher Mindestlöhne zu einem Freund verbindlicher Vergütungsstandards gewandelt hat. Auf einer Pressekonferenz in Berlin zum Thema »Tarifpolitik für den Jobmotor Zeitarbeit« lobte Hundt nicht nur die in der vergangenen Woche erzielte Einigung über verbindliche Mindestlöhne in der Branche, sondern forderte die Bundesregierung ausdrücklich auf, diese Vereinbarung in das Entsendegesetz aufzunehmen, um Lohndumping durch ausländische Anbieter zu verhindern. gesamter Artikel

 

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