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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

Unterzeichnen Sie den Wiesbadener Appell.

Bundesregierung zementiert Sockelarbeitslosigkeit PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Sonntag, den 21. November 2010 um 21:48 Uhr

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