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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

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Bundesarbeitsgericht erleichtert Job-Befristung PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, den 07. April 2011 um 22:59 Uhr

Arbeitnehmer dürfen künftig auch dann auf zwei Jahre befristet eingestellt werden, wenn sie zuvor schon einmal beim Arbeitgeber angestellt waren, urteilte das Gericht.

Bereits heute ist jede zweite Neueinstellung ein Beschäftigungsverhältnis auf Zeit ohne Sachgrund. Diese Form der befristeten Beschäftigung könnte künftig zunehmen, denn das Bundesarbeitsgericht hat die Befristung von Arbeitsverträgen deutlich erleichtert. Die auf zwei Jahre befristete, erneute Einstellung eines Beschäftigten beim selben Arbeitgeber sei möglich, wenn das frühere Arbeitsverhältnis mehr als drei Jahre zurückliege, entschied das Erfurter Gericht in einem am Donnerstag bekannt gegebenen Urteil.

Bisher war die sogenannte sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrages beim gleichen Arbeitgeber ausgeschlossen. Die Klarstellung des Gerichts wertete ein Gerichtssprecher als "erhebliche Erleichterung" für Arbeitgeber. (Az: 7 AZR 716/09)

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