Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Arbeitsmarkt öffnet sich nach Osteuropa |
|
|
|
| Geschrieben von: Andreas Schweiger |
| Donnerstag, den 21. April 2011 um 09:43 Uhr |
|
Kammer-Experte: Zulassung osteuropäischer Arbeitnehmer in anderen EU-Staaten kann helfen, Fachkräfte zu finden Am 1. Mai wächst Europa ein Stück weiter zusammen. Ab diesem Stichtag öffnet sich der deutsche Arbeitsmarkt für Menschen aus acht osteuropäischen Ländern. Segen oder Fluch für die Region? Für die acht Staaten Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Slowenien, Ungarn, Lettland, Litauen und Estland, die 2004 der EU beigetreten sind, galten in Deutschland und in Österreich siebenjährige Übergangsregeln. Dadurch sollte der Arbeitsmarkt geschützt werden – vor allem vor Billiglohn-Konkurrenz. Diese Zeit ist nun abgelaufen, damit erhalten die Menschen in den acht neuen EU-Mitgliedsstaaten erweiterte Rechte – zu denen die Arbeitnehmer-Freizügigkeit gehört. Folge: Sie können sich nun überall in der EU – auch in Deutschland – ohne Arbeitserlaubnis eine Stelle suchen. In unserer Region reagieren Kammern und Arbeitsagenturen gelassen auf die erweiterte Arbeitnehmer-Freizügigkeit. Einzig der Deutsche Gewerkschaftsbund warnt vor negativen Auswirkungen. |
© 2010 Armutsnetzwerk | administrated by Hamann Webdesign
Creative Commons