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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

Unterzeichnen Sie den Wiesbadener Appell.

Pressemitteilung: 30 Jahre UN-Frauenrechtskonvention: Staat muss für tatsächliche Gleichstellung der Frauen sorgen PDF Drucken E-Mail
Freitag, den 09. September 2011 um 07:02 Uhr
Berlin - Am 3. September vor 30 Jahren ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) in Kraft getreten. Aus diesem Anlass erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:

"Die UN-Frauenrechtskonvention ist ein Meilenstein in der Entwicklung des internationalen Menschenrechtsschutzes. Sie verpflichtet die Staaten, Frauen in allen Lebensbereichen gleiche Freiheit und Selbstbestimmung zuzusichern. Als erster rechtsverbindlicher Text erfasst die Konvention auch ausdrücklich Diskriminierung im privaten Bereich und benennt diskriminierende Strukturen, beispielsweise im Berufsleben, und starre Rollenbilder als Hindernisse, die zu überwinden sind."

 

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