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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

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Trotz Nachtschichten reicht's nicht PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Montag, den 22. November 2010 um 17:34 Uhr

63-jährige Moosburgerin muss ihre beiden Enkel versorgen

Von Karin Alt

"Uns bleiben im Monat 300 Euro zum Leben." Uns, das sind eine 63-jährige Moosburgerin, ihr volljähriger Sohn und ihre beiden 14 Jahre alten Enkel. "Wir haben zu essen, aber ich würde mir so sehr wünschen, einmal sorgenfrei zum Einkaufen gehen zu können, den Buben und mir mal eine Freude machen zu können", sagt Maria M. (Name von der Redaktion geändert). Und sie bekennt: "Ich schäme mich meiner Armut." Dabei ist sie unverschuldet in Not geraten.

Maria M. ist Krankenschwester, hat vier Kinder großgezogen. Nur ein Sohn lebt noch bei ihr. Von dem bisschen, was er als Geringverdiener heimbringt, gibt er der Mutter Kostgeld. Zu zweit haben es die beiden ganz gut geschafft, bis das Schicksal zugeschlagen hat: Der Ehemann einer Tochter hat sich plötzlich in eine junge Frau verliebt, hat sich davon gemacht und einen riesigen Schuldenberg hinterlassen. Um den abzutragen, rackert sich die Tochter in Job und Nebenjob ab.

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