Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Paritätischer fordert mehr Hilfe für Opfer sexualisierter Gewalt: „Förderung ist gesetzliche Pflichtaufgabe!“ |
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| Geschrieben von: York Töllner |
| Dienstag, den 30. November 2010 um 16:48 Uhr |
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PMS 46/10 v. 30.11.2010
„Opfer sexualisierter Gewalt benötigen verläßliche Hilfe- und Beratungsstrukturen, und die Hilfeangebote und Beratungseinrichtungen brauchen entsprechende finanzielle Rahmenbedingungen, die nicht Jahr für Jahr als freiwillige Leistung zur Disposition gestellt werden, sondern dauerhaft und nachhaltig sind“, fasste Sebastian Böstel, Vorstand des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Niedersachsen e.V., die dringlichsten Forderungen zusammen, die erfüllt werden müssen, um von sexualisierter Gewalt betroffene Frauen und Mädchen die erforderliche Hilfe zu bieten. Um das Thema sexualisierte Gewalt an Frauen und Mädchen als eigenständige Gewaltform stärker in das öffentliche, fachöffentliche und politische Licht zu rücken, hatte der Verband am Montag gemeinsam mit dem Fachbereich Frauen und Familie zur Fachveranstaltung „Sexualisierte Gewalt an Frauen und Mädchen - Die Folgen der Gewalt als Anforderungen an das Hilfesystem“ nach Hannover geladen. Rund 100 Gäste, darunter Vertreter und Vertreterinnen aus Organisationen, Institutionen und Einrichtungen aus ganz Niedersachsen ebenso wie PolitikerInnen und VetrerInnen des niedersächsischen Sozialministeriums bekamen anhand von fünf Fachvorträgen aufgezeigt, wie wichtig und nötig die Bedeutung eines adäquaten Hilfe- und Unterstützungsangebots ist. „Wir wollen das Thema erneut in den Mittelpunkt stellen und noch einmal auf unsere Position zur künftigen Finanzierung seitens des Landes von Frauenhäusern und Beratungsangeboten hinweisen“, erklärte Andrea Zerrath, Fachberaterin Frauen und Familien beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V. . Mit dem Jahr 2011 tritt die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen von Maßnahmen für Mädchen und Frauen, die von Gewalt betroffen sind“ außer Kraft und stellt die Finanzierung der vorhandenen Hilfeleistungs- und Beratungsstrukturen im bisherigen Umfang in Frage. Der Fachbereich Frauen und Familie des Paritätischen Niedersachsen hatte vor kurzem ein Eckpunktepapier vorgelegt, mit dem er eine adäquate Finanzierung der Maßnahmen fordert.  Weiter bei Der Paritätische |
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